Lieber Gast!
Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Eine Änderung der Zimmerzahl plus/minus 10 % ist bis drei Wochen vor Anreise kostenlos möglich.
Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22:00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen: Bei Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18:00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MWSt. nach Vertragsschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluß und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.
Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50 % des vereinbarten
Preises verlangen. Bietet das Hotel als Reiseveranstalter Pauschalreisen an, können als Vorauskasse lediglich 10 %, max. 256,- € pro Person gefordert werden. Verlangt das Hotel in diesen Fällen eine höhere Vorauskasse, sind die geleisteten Zahlungen gem. § 651 K BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein ist nach Zahlungseingang mit der Reservierungsbestätigung zu übersenden. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muß unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar, spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.
a) Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Individualgast verpflichtet, bei der Übernachtungsvereinbarung einschl.
des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Für Gruppenreservierungen durch Reiseveranstalter und Reisebüros gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:
Wenn später als vier Wochen vor der Ankunft abbestellt wird oder die Teilnehmerzahl gemäß Vereinbarung um mehr als 10 % abnimmt, zahlt der Besteller für die fehlende Anzahl der Teilnehmer 80 % des vereinbarten Preises, soweit die betreffenden Zimmer nicht an andere Gäste vermietet werden können. Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund der Bestellung besondere Kosten entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Besteller zu ersetzen.
Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne daß hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen. Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.